Podologie ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die medizinische Fußpflege/ Podologie ist per Gesetz als Heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig.
Ausbildung und Qualifikation:
Die Podologie gilt als anerkannter Gesundheitsberuf, dessen staatlich geregelte Ausbildung zwei Jahre dauert und mit einer schriftlichen, praktischen sowie mündlichen Abschlussprüfung endet. Die Berufsbezeichnung Podologe/ Podologin darf deshalb nur führen, wer die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet, die staatliche Prüfung bestanden und die Anerkennung des zuständigen Gesundheitsamtes erhalten hat.
Zielgruppe:
Behandelt werden Füße, die bereits durch Erkrankung (z.B. Diabetes, Rheuma, Nervenschäden, Durchblutungsstörungen) oder Fehlstellungen geschädigt wurden oder gefährdet sind.
Arbeitskontext:
Podologen / Podologinnen arbeiten in podologischen Praxen, ärztlichen Praxen, medizinischen Versorgungszentren oder Krankenhäusern und dürfen auf ärztliche Anordnung handeln.
Behandlungsspektrum:
Die kosmetische Fußpflege (Pediküre) hingegen konzentriert sich auf rein pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß ohne medizinische Indikation.